So funktioniert genossenschaftliches Wohnen in den Hausgemeinschaften der Mühlenbach eG

Die im Jahr 2009 ursprünglich als Villa Emma eG gegründete Mühlenbach eG gehört zu den ca. 150 kleinen und mittleren Wohngenossenschaften, die in den letzten 20 Jahren als Gemeinschaftsprojekte in Deutschland entstanden sind. Sie umfasste bis zum Jahr 2020 nur eine Hausgemeinschaft. Bei ihr steht bis heute sowohl das Zusammenwohnen aller Generationen in sicherem und bezahlbarem Wohnraum als auch der Aufbau und die Weiterentwicklung einer nachbarschaftlichen Solidargemeinschaft im Fall von Unterstützungsbedarf im Vordergrund. Professionelle Hilfe erfolgt wie in jedem Privathaushalt durch beauftragte Pflegedienste.

Die Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Grundprinzipien – solidarische Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstorganisation – entspricht diesem Konzept am besten.

Das Prinzip der solidarischen Selbsthilfe

Damit wurde eine von der Nachbarschaft mitgetragene gemeinschaftliche Wohn- und Lebenssituation geschaffen. Für mehr als die Hälfte der BewohnerInnen ist die Hausgemeinschaft Villa Emma eine reale Alternative zur Heimunterbringung.

Der in der Satzung festgelegte Förderzweck der Mühlenbach eG ist das Schaffen von preiswertem und sicherem Wohnraum für die Mitglieder der Genossenschaft. Insbesondere stellt die Genossenschaft in der Hausgemeinschaft Villa Emma Wohnraum für Menschen mit und ohne Bedarf an Pflege- und Hilfe zur Verfügung. Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung in der Hausgemeinschaft Villa Emma ist daher die Mitgliedschaft in der Mühlenbach Genossenschaft (eG).

Darüber hinaus bauen wir auf die solidarische Unterstützung aus der Nachbarschaft und weiteren Umgebung, die sich ebenfalls zu einem Teil in der Mitgliedschaft der Mühlenbach eG ausdrückt. Das verantwortliche Erfüllen der genossenschaftlichen Aufgaben wird zu einem großen Teil von diesen Mitgliedern erbracht.

Von den in der Hausgemeinschaft Villa Emma wohnenden Mitgliedern erwarten wir Interesse an der Mitgestaltung der Gemeinschaft und die Bereitschaft zur gegenseitigen Unterstützung.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Wohnen und Leben in der Hausgemeinschaft Villa Emma.

Die Hausgemeinschaft WohnWerk

Die Anfänge der Hausgemeinschaft WohnWerk gehen zurück auf das Jahr 2014. Es gründete sich eine Gruppe unter dem Namen AmaryllisPLuS, die in Kooperation mit der Amaryllis eG ein neues Gebäude für Mehrgenerationenwohnen mit einer integrierten WohnPflegeGemeinschaft im benachbarten Wohnpark II errichten wollte. Aufgrund der bis heute nicht erfolgten Beschlussfassung des Bebauungsplan durch den Stadtrat verzögerte sich die Realisierung immer wieder bis zum heutigen Tag. Wegen dieser langen Verzögerung beschloss die Jahres-Mitgliederversammlung der Amaryllis eG 2020 das Erweiterungsvorhaben aufzugeben. Aus diesem Grund begann noch im gleichen Jahr eine Kooperation der Gruppe, die sich aus diesem Anlass in WohnWerk umbenannte, mit der Mühlenbach eG. Die Gruppe WohnWerk plant die Errichtung eines Gebäudes für Mehrgenerationenwohnen als weitere Hausgemeinschaft der Mühlenbach eG. Diese wird gleichzeitig in diesem Gebäude eine selbstverantwortete Wohn-Pflege-Gemeinschaft realisieren.

So funktioniert die solidarische Selbsthilfe

Wie werde ich Mitglied?

  • Nach Information durch die Webseite und z.B. Teilnahme an einer Informationsveranstaltung (u.a. das immer wieder stattfindende Info-Café in der Mühlenbach eG oder der Amaryllis eG) kann das Interesse an der Mitgliedschaft zum Wohnen in den Hausgemeinschaften der Mühlenbach eG, zur Kapitalinvestition oder zur Übernahme von Aufgaben für die Genossenschaft bekundet werden.
  • Die Entscheidung zur Aufnahme eines neuen ordentlichen Mitglieds für den Bezug einer Wohnung in einer Hausgemeinschaft der Mühlenbach eG fällt der Vorstand in Abstimmung mit den BewohnerInnen der jeweiligen Hausgemeinschaft. Die Mitgliedschaft kommt zustande, wenn der Vorstand die Eintrittserklärung formal zugelassen hat und mindestens ein Genossenschaftsanteil (€500) sowie das Eintrittsgeld (€100) eingezahlt wurde.

Es gibt ordentliche und investierende Mitglieder. Letztere wohnen nicht in den Häusern der Mühlenbach eG und haben kein Stimmrecht. Über die Aufnahme investierender Mitglieder entscheidet der Vorstand.

Wie bekomme ich eine Wohnung?

  • Freie Wohnungen werden i.d.R. auf der Webseite der Mühlenbach eG ausgeschrieben.
  • Das wichtigste Mittel zum Erhalt einer Wohnung besteht in der Zusendung einer Interessensbekundung (z.B. durch Ausfüllung des dementsprechenden Fragebogens, der im Info-Café ausgehändigt wird). Im Fall einer freien oder freiwerdenden Wohnung werden die InteressentInnen vom Vorstand angeschrieben. 

Wer eine Wohnung der Mühlenbach eG beziehen will, muss Mitglied der Genossenschaft werden. Mit der Mitgliedschaft ist allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Wohnung verbunden.

Wieviel kostet eine Wohnung?

vgl. dazu Wohnungskosten der Hausgemeinschaft Villa Emma.

Zu den Wohnungskosten der Hausgemeinschaft WohnWerk können erst dann verbindliche Aussagen gemacht werden, wenn das Gebäude erstellt wird (ab 2023).

Wie kündige ich die Wohnung und die Mitgliedschaft?

  • Für die Kündigung des Nutzungsvertrags gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
  • Für die Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist eine schriftliche Kündigung erforderlich.
  • Bei Übertragung der Einlagen auf ein anderes Mitglied (z.B. im Fall einer Nachfolge für eine Wohnung) entfällt die satzungsgemäße Kündigungsfrist von 2 Jahren.

    Das Prinzip der solidarischen Selbstverantwortung und Mitbestimmung

    Die solidarische Selbstverantwortung und Mitbestimmung zeigt sich in der Mühlenbach eG vor allem dadurch, dass wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

    Wie treffen wir Entscheidungen?

    Unsere Entscheidungsprozesse orientieren sich an soziokratischen Modellen und dem systemischen Konsensieren:

    Die Meinungsbildungsprozesse zu zentralen, alle betreffenden Themen finden in den Arbeitsgruppen und regelmäßigen Bewohner*innentreffen (Plena der Hausgemeinschaften) statt.

    Die erarbeiteten Plenumsvorschläge werden als Empfehlung dem Vorstand vorlegt. Diese Empfehlung bildet die Grundlage für Geschäftsführungsbeschlüsse im Vorstand und – manchmal und bei grundsätzlichen Fragen – in den Mitgliederversammlungen.

    Vorstand und Aufsichtsrat treffen sich mindestens vier Mal pro Jahr und stimmen sich über anstehende Entscheidungen – die dann separat getroffen werden – ab. Mitglieder der Hausgemeinschaften werden zu Entscheidungsvorlagen, die sie betreffen, eingeladen.

    Ein weiterer Ausdruck des solidarischen Verantwortungsprinzips ist das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen. Diese Einlagen – egal ob es sich dabei um Pflicht- oder freiwillige (also zusätzliche) Einlagen handelt – bilden den Grundstock für das Eigenkapital und damit das finanzielle Fundament der Genossenschaft.

    Die Einlagen für die Wohnung

    Die wohnungsabhängigen Pflichteinlagen (vgl. Wohnungskosten) werden nicht verzinst und werden bei Auszug oder im Todesfall auf die Nachfolgepartei übertragen und so zurückgezahlt.

    Welche weiteren Einlagen gibt es und unter welchen Bedingungen werden diese eingezahlt?

    • Jedes Mitglied kann bis zu €50.000 weitere (= über die Pflichteinlagen hinausgehende, freiwillige) Einlagen zeichnen und einzahlen. Diese Einlagen werden verzinst. x
    • Für Personen, die nur in die Mühlenbach eG investieren wollen und die nicht in einer Wohnung der Hausgemeinschaften wohnen, gibt es die Möglichkeit der Übernahme von investierten Einlagen. Diese Einlagen werden wie freiwillige Einlagen verzinst.
    • Die Verzinsung wird jährlich im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zur Verwendung des Überschusses aus dem Vorjahr festgelegt (z.Z. mit 2%). Im Fall eines Verlustes wird die Verzinsung bis zur Erwirtschaftung eines Überschusses aufgeschoben.
    • Freiwillige und investierte Einlagen können mit einer Frist von 2 Jahren gekündigt oder ohne Einhaltung einer Frist auf andere Mitglieder übertragen werden.

    Das Prinzip der solidarischen Selbstverwaltung und Selbstorganisation

    Die Selbstorganisation und Verwaltung der Mühlenbach eG liegt bei den Mitgliedern und findet in den Hausgemeinschaften, den Arbeitsgruppen zu spezifischen Arbeitsbereichen, über die von den Mitgliedern gewählten VertreterInnen im Vorstand und Aufsichtsrat und letztlich auch in der Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder beteiligen sich daran entsprechend ihrer (unterschiedlichen) zeitlichen Möglichkeiten, ihrer Motivation sowie ihren Stärken und Fähigkeiten. Den Rahmen dazu gibt das Genossenschaftsgesetz und die Satzung vor.

    Die Buchhaltung mit der Nebenkostenabrechnung wird durch eine externe Organisation erledigt, die zusammen mit dem Vorstand u.a. zur Erstellung des Jahresabschlusses eng mit einem Steuerberatungsbüro zusammenarbeitet.

    Wie finde ich meinen Platz in der Selbstorganisation und -verwaltung?

    Die Geschäftsführung der Mühlenbach eG liegt in den Händen des z.Z. aus drei Personen bestehenden Vorstands. Er wird vom Aufsichtsrat überwacht und unterstützt. Für beide Gremien ist die Mitgliedschaft in der Mühlenbach eG erforderlich. Sie arbeiten ehrenamtlich.

    Zu ihrer Unterstützung engagieren sich vielfach Mitglieder der Genossenschaft durch individuelle Übernahmen von Aufgaben oder durch Mitarbeit in Arbeitsgruppen. Im Fall der Hausgemeinschaft Villa Emma gibt es darüber hinaus eine ausgeprägte Zusammenarbeit mit einem großen Unterstützerkreis aus der Nachbarschaft (Mitarbeit im Kochteam, Hausmeisterfunktion, Gartenarbeit, Reinigung der Gemeinschaftsflächen u.ä.).

    Die individuelle Zuordnung zu den sehr unterschiedlichen Arbeitsbereichen hängt ab von den vorhandenen Fähigkeiten und Präferenzen. Entscheidend ist die Freude an der Schaffung von Wohn- und Lebensbedingungen von Menschen in einer Gemeinschaft, die sie individuell meist nicht erreicht hätten.