Rechtsform

Genossenschaft

Die Gründungsmitglieder und Initiatoren der Villa Emma haben sich im Gründungsjahr 2009 für die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eG) entschieden, weil diese am besten den Bedürfnissen und Zielen der BewohnerInnen und der sich für die Villa Emma engagierenden NachbarInnen entspricht.

Im Jahr 2020 wurde die Aufnahme einer neuen Hausgemeinschaft mit dem Namen WohnWerk beschlossen. Damit wurde eine Satzungsänderung erforderlich, die u.a. aus der Villa Emma eG die Mühlenbach eG machte, die nunmehr mehrere Hausgemeinschaften umfassen kann.

Die aktuelle Satzung der Mühlenbach eG kann >>> hier heruntergeladen werden.

Die Mühlenbach eG übernimmt für die neue Hausgemeinschaft WohnWerk (und möglicherweise später weiteren Hausgemeinschaften) nicht nur Services formaler Art (alle Funktionen, die für den Betrieb einer Firma erforderlich sind – u.a. Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art, Zahlungsverkehr, die Buchhaltung, den Jahresabschluss), sondern entwickelt das Wohn- und Lebenskonzept in den Hausgemeinschaften zusammen mit den Mitgliedern weiter und setzt es um. Damit wird die Mühlenbach eG zu einer Dachgenossenschaft, die verschiedene Hausgemeinschaften umfasst. Diese werden über eine separat geführte Kostenstellenrechnung als Projekte geführt und unterliegen einem einheitlichen konzeptionellen Ansatz. Somit erfüllt sie auch die Kriterien einer sogenannten Projektgenossenschaft.

Das besondere Verhältnis zwischen der Mühlenbach eG und den sich soweit wie möglich selbst verwaltenden Hausgemeinschaften kommt im §36(1) der Satzung zum Ausdruck:

„Die Mühlenbach eG verwirklicht im Rahmen von gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung Prinzipien der genossenschaftlichen Selbstverwaltung insbesondere durch die Schaffung von Hausgemeinschaften und die Delegation von Aufgaben des Vorstands an die Hausgemeinschaften auf der Grundlage von verabschiedeten Kooperationsgrundsätzen.“

Wie wird eine Genossenschaft definiert?

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, in der sich Personen auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse zu befriedigen. Das Unternehmen gehört allen Mitgliedern gemeinsam und wird demokratisch geleitet. Genossenschaften basieren auf Werten wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung, Demokratie, Gleichheit und Solidarität. Ethische Werte wie Ehrlichkeit, Offenheit, soziale Verantwortung und Bemühen um den Anderen haben eine lange Tradition in Genossenschaften.

Zweck der Mühlenbach eG

Die Satzung beschreibt in §2 den Zweck der Mühlenbach eG:

1. Eine gute, sichere und sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft fördert gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen.

2. Die Unterstützung der Alten- und Behindertenhilfe sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Wohnquartier.

Diese Zwecke dienen insbesondere der Zielsetzung, Mitgliedern und Nichtmitgliedern mit alters- oder behinderungsbedingtem Hilfebedarf das selbständige Leben in der eigenen Häuslichkeit entweder in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohnpflege-Gemeinschaft zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.

Voraussetzung für das Wohnen in den Hausgemeinschaften der Mühlenbach eG ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Damit werden die BewohnerInnen Miteigentümer an dem Unternehmen und sind zugleich Nutzer (=Mieter) der Wohnungen. Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand der Mühlenbach eG durch Ausfüllung einer Beitrittserklärung beantragt. Durch Beschluss des Vorstands und Einzahlung mindestens einer Einlage sowie des Eintrittsgeldes wird die Mitgliedschaft rechtskräftig (vgl. Wohnkosten >>>mehr).   

Es können auch andere Personen Mitglieder der Mühlenbach eG werden, die nicht oder noch nicht in einer Hausgemeinschaft der Mühlenbach eG wohnen, das Projekt aber unterstützen wollen. Das sind dann investierende Mitglieder oder solche, die der Genossenschaft ein langfristiges Mitgliederdarlehen (mit einer Laufzeit von mind. 10 Jahren) zur Verfügung stellen.

Genossenschaftsmitglieder, die in den Hausgemeinschaften der Mühlenbach eG wohnen, tragen durch die Zeichnung und Einzahlung von sogenannten wohnungsbezogenen Geschäftsanteilen (auch Pflichteinlagen genannt) zu gleichen Teilen aber abhängig von der Wohnungsgröße zum Eigenkapital der Genossenschaft bei. Die wohnungsbezogenen Geschäftsanteile werden demnach pro qm-Wohnfläche berechnet und sind in ihrer Höhe pro m² abhängig davon, ob die Wohnung frei finanziert oder mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus gefördert wird.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft oder im Todesfall werden die erworbenen Anteile entsprechend den in der Satzung festgelegten Regeln zurückgezahlt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung von Erträgen und damit auch über die Frage, ob und wieviel reinvestiert, in Rücklagen fließt oder an die Mitglieder ausgeschüttet wird.

Weitere Informationen zum genossenschaftlichen Wohnen sind >>>hier zu finden.

Prüfung

Das Genossenschaftsgesetz verpflichtet die Mühlenbach eG zur Mitgliedschaft in einem unabhängigen Prüfungsverband. Wir haben uns für den Prüfungsverband für kleine und mittlere Genossenschaften (PkmG, Berlin, vgl. www.pruefungsverband.de) entschieden. Die im Rythmus von 2 Jahren stattfindenden Prüfung bestätigten der Mühlenbach eG ordentliche und geordnete Wirtschafts- und Managementverhältnisse.

Management