Wir suchen Menschen, die sich an unserem zukunftsweisenden Bauvorhaben finanziell beteiligen möchten
Jungen Wohnungsgenossenschaften fehlt es grundsätzlich an Eigenkapital. Sie müssen den Großteil des erforderlichen Geldes zum Bauen von ihrer Bank leihen. In dieser Situation befindet sich auch die Mühlenbach eG für ihr Projekt WohnWerk. Investierende Mitglieder stützen mit ihren Genossenschaftseinlagen oder mit einem Mitglieder-Darlehen die Eigenfinanzierungskraft der Mühlenbach eG für das geplante Vorhaben und ermöglichen so die Erreichung unserer hohen Ziele.
- Das Projekt WohnWerk wird zusammen mit der dort integrierten Wohn-Pflege-Gemeinschaft (WPG) nach aktueller Planung knapp €15 Mio. kosten.
- Davon werden wir ein gutes Fünftel durch die Bewohnerhaushalte selbst decken. Das ist ein wichtiger Teil des erforderlichen Eigenkapitals. Der größte Teil wird dabei durch Pflichtanteile gedeckt, die die Größe der Wohnungen und deren Förderung berücksichtigen.
- Dabei bleibt jedoch eine Lücke zur Erreichung des erforderlichen Eigenkapitals für das gesamte Projekt.
- Diese Lücke ist bei der Wohn-Pflege-Gemeinschaft besonders groß. Den Bewohnern und Bewohnerinnen kann die Zahlung von (rechnerisch erforderlichen) Pflichteinlagen in Höhe von €20.000 für einen Platz nicht zugemutet werden. Sie zahlen daher für einen Platz Einlagen in Höhe von nur €5.000 und wir werben für investierte Einlagen oder auch Mitgliederdarlehen zur Füllung dieser Finanzierungslücke.
- Einlagen können mit einer Frist gekündigt oder auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Im letzteren Fall entfällt die Kündigungsfrist.
Finanzierung der verbleibenden Gesamtkosten
Die verbleibende Summe der zu finanzierenden Gesamtkosten wird durch Darlehen der NRW.BANK aus der öffentlichen Wohnraumförderung, ein Darlehen der KfW (Darlehen für klimafreundlichen Neubau) und unserer Hausbank finanziert.
Dieses Konzept ist stabiler und weit krisenfester als vergleichbare kommerzielle Immobilienprojekte. Gute Gründe dafür liegen u.a. in der Rechtsform der Genossenschaft, im Ausschluss von Spekulation, der Vermeidung des Abflusses von Überschüssen an Externe und nicht zuletzt an der hohen Nachfrage nach derartigen Wohn- und Lebensmöglichkeiten.
Wir bieten folgende Investitionsmodelle an:
Investierende Mitgliedschaft
- Dafür ist die Mitgliedschaft in der Mühlenbach eG erforderlich.
- In der Folge erhalten Sie alle Mitgliederinformationen, u.a. Rundbriefe, Einladungen zu Veranstaltungen einschließlich Jahres-Mitgliederversammlung.
- Sie können an der Jahres-Mitgliederversammlung teilnehmen, haben allerdings kein Stimmrecht.
- Sie erhalten frühzeitig Information über freie Wohnung in der Villa Emma, dem Mehrgenerationen-Wohnprojekt WohnWerk und über freie Plätze in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft. Die Mitgliedschaft in der Mühlenbach eG ist Voraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung, ein Rechtsanspruch dafür besteht jedoch nicht.
- Die Einlage wird verzinst. Die Höhe der Verzinsung wird von der Jahres-Mitgliederversammlung beschlossen. In den letzten 10 Jahren betrug der Zinssatz unverändert 2 % p.a.. Maßgeblich für die Zinsberechnung ist lt. § 21 (a) Genossenschaftsgesetz das Geschäftsguthaben am 31.12. des Vorjahres.
- Die Einlage kann zum Jahresende mit einer Frist von 2 Jahren gekündigt werden. Eine frühere Rückzahlung ist möglich durch Übertragung der Einlage auf ein anderes Mitglied.
Mitglieder-Darlehen:
- Dafür ist ebenfalls die Mitgliedschaft in der Mühlenbach eG erforderlich.
- Die Darlehenssumme sollte mindestens €5.000 betragen.
- Sie erhalten alle Mitgliederinformationen wie Rundbriefe, Einladungen zu Veranstaltungen und können an der Jahres-Mitgliederversammlung (ohne Stimmrecht) teilnehmen.
- Sie erhalten frühzeitig Information über eine freie oder frei werdende Wohnung in der Villa Emma und dem Mehrgenerationen-Wohnprojekt WohnWerk sowie über freie Plätze in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft. Die Mitgliedschaft in der Mühlenbach eG ist Voraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung, ein Rechtsanspruch dafür besteht jedoch nicht.
- Das Darlehen wird verzinst; die Zinshöhe wird im Darlehensvertrag festgeschrieben.
- Das Darlehen wird mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren gewährt. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr automatisch, sofern er nicht gekündigt wird. Details werden im Darlehensvertrag geregelt.
Wenn wir Ihr Interesse an einer Investition wecken konnten
- füllen Sie bitte die hier hinterlegte (rechtlich nicht bindende) Absichtserklärung aus und senden diese mit Ihrer Unterschrift an die Mühlenbach eG
- in dem Fall werden wir die notwendigen Schritte zum Erwerb Ihrer Mitgliedschaft in der Mühlenbach eG einleiten
- nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir Ihre Absichtserklärung bis ca. Ende Agust 2026 und Ihre Investition etwa ab Mitte 2027 benötigen
